Wer in Deutschland eine Psychotherapie beginnen möchte, braucht weder Überweisung noch vorherigen Antrag. Der erste Schritt ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Das ist ein kurzes Erstgespräch mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten. Dort klären Sie, welche Beschwerden vorliegen, ob eine Behandlung sinnvoll ist und welches Vorgehen infrage kommt. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Am Ende der Sprechstunde wissen Sie, ob und wie es weitergeht.

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, Ihre Beschwerden abzuklären. Eine eigentliche Behandlung beginnt erst danach. Ob Sie eine Therapie brauchen, klären Sie in dem Gespräch; im Voraus müssen Sie das nicht wissen. Die Sprechstunde setzt den persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und der Therapeutin oder dem Therapeuten voraus, ein reiner Telefon- oder Online-Austausch genügt nicht. Für Erwachsene umfasst sie höchstens sechs Sitzungen von mindestens 25 Minuten, insgesamt bis zu 150 Minuten. Bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr oder mit geistiger Behinderung sind bis zu zehn Sitzungen möglich, insgesamt bis zu 250 Minuten.

In der Sprechstunde geht es darum, welche Beschwerden vorliegen und wie sie einzuschätzen sind. Die Therapeutin fragt nach Ihren Symptomen, ihrer Entwicklung und Ihrer Lebenssituation und bespricht mit Ihnen, ob eine Behandlung nötig ist. Wenn eine weitergehende Behandlung infrage kommt, muss mindestens eine Sitzung 50 Minuten dauern.

Einen Termin bekommen

Für die Sprechstunde brauchen Sie keine Überweisung. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt Termine. Sie ist unter der bundesweiten Nummer 116117 rund um die Uhr erreichbar, zusätzlich über die Internetseite und die App 116117. Sie muss innerhalb von vier Wochen einen Termin für die Sprechstunde anbieten.

Sie können auch selbst nach Praxen suchen, zum Beispiel über die Psychotherapeutensuche, das offizielle Suchportal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dort filtern Sie nach Ort, Verfahren und Kassenzulassung und fragen direkt in den Praxen an.

Wie schnell Sie einen Termin bekommen, hängt stark von der Region ab. Ein fester Therapieplatz kann deutlich länger dauern als der Termin für die Sprechstunde. In Hamburg etwa sind Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten auf einen festen Therapieplatz keine Seltenheit.

Wer nicht warten möchte, kann Online-Therapie prüfen. Anbieter wie KIRINUS bieten einen schnellen Start ohne lange Wartezeit. Auch dort steht vor Beginn eine persönliche Sprechstunde, in der eine approbierte, also staatlich zugelassene Psychotherapeutin prüft, ob das Angebot zu Ihnen passt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn sie einen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat. Ausgeschlossen ist, wer in den letzten 24 Monaten eine ambulante Psychotherapie hatte. Bestimmte Störungsbilder, etwa eine bereits diagnostizierte Suchterkrankung, behandelt das Angebot nicht.

Was im Erstgespräch passiert

Die Therapeutin möchte verstehen, was Sie belastet. Sie fragt nach Ihren Beschwerden, deren Beginn und Verlauf und nach Ihrer Lebenssituation. Gemeinsam schätzen Sie ein, ob eine Behandlung nötig ist und welche Hilfe infrage kommt. Sie dürfen dabei eigene Fragen stellen, zum Beispiel: Nach welchem Verfahren arbeiten Sie? Wie läuft eine Sitzung ab? Was kann ich tun, wenn es mir zwischen den Terminen schlecht geht?

Es hilft, sich vor dem Gespräch zu überlegen, was Sie belastet und was Sie sich von einer Therapie erhoffen. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Erstgespräch. Was Sie erzählen, unterliegt der Schweigepflicht. Wenn die erste Therapeutin nicht zu Ihnen passt, ist das kein Fehlschlag: Sie dürfen die Sprechstunde bei mehreren Personen wahrnehmen, bis Sie sich gut aufgehoben fühlen.

Zwei Wege nach der Sprechstunde

Wenn eine Behandlung nötig ist, gibt es zwei Wege. Bei akuten Beschwerden kann direkt im Anschluss an die Sprechstunde eine Akutbehandlung beginnen. Sie umfasst bis zu 24 Sitzungen von mindestens 25 Minuten und muss innerhalb von zwei Wochen nach der Sprechstunde starten. Sie richtet sich an Menschen, die nicht bis zu einem regulären Therapieplatz warten können.

Die andere Möglichkeit ist eine Richtlinientherapie, also ein Verfahren, das die Krankenkasse nach der Psychotherapie-Richtlinie bezahlt. Zuerst finden bis zu vier probatorische Sitzungen statt, also Probegespräche, in denen Sie die Therapeutin und die Arbeitsweise kennenlernen. Danach stellt die Therapeutin einen Antrag bei der Krankenkasse, den eine unabhängige Fachperson als externer Gutachter prüft. Wird der Antrag bewilligt, finanziert die Kasse eine Kurzzeittherapie mit 12 Sitzungen. Bei Bedarf folgen eine zweite Kurzzeittherapie mit weiteren 12 Sitzungen und schließlich eine Langzeittherapie mit bis zu 36 Sitzungen, insgesamt höchstens 60.

Kosten, Antrag und Kostenerstattung

Psychotherapie ist in Deutschland eine genehmigungspflichtige Leistung: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der eigentlichen Therapie erst, wenn der Antrag bewilligt ist. Die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen finden vor diesem Antrag statt. Privat Versicherte klären die Kostenübernahme direkt mit ihrem Versicherer.

Wer trotz intensiver Suche keinen Platz bei einer Kassenpraxis findet, kann ein Kostenerstattungsverfahren beantragen. Dann übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen die Kosten einer privat abrechnenden Praxis. Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Jede Krankenkasse hat eigene Bedingungen. Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt werden. Kosten aus der Zeit davor übernimmt die Kasse nicht. Üblich ist, dass Sie etwa sechs bis zehn Absagen von Therapeuten mit Kassenzulassung sammeln, bei denen die Wartezeit mehr als drei Monate beträgt. Manche Kassen verlangen zusätzlich, dass Sie die Terminservicestelle unter 116117 mehrfach kontaktiert haben. Viele Erstanträge werden zunächst abgelehnt. Ein Widerspruch kann zum Erfolg führen, kostet aber Kraft, die in einer akuten Belastungssituation knapp ist.

Anerkannte Therapieverfahren

Die Krankenkasse bezahlt nur Verfahren, die in der Psychotherapie-Richtlinie anerkannt sind. Dazu gehören die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie, die systemische Therapie für Erwachsene und die neuropsychologische Therapie nach Hirnverletzungen. Die Verfahren unterscheiden sich in ihrem Ansatz. Die Verhaltenstherapie arbeitet an aktuellen Gedanken, Gefühlen und Verhaltensmustern und übt konkrete Veränderungen im Alltag. Die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie gehen davon aus, dass unbewusste Konflikte aus der Lebensgeschichte Beschwerden mitverursachen. Die analytische Form ist die längere und intensivere. Die systemische Therapie betrachtet Beschwerden im Zusammenhang mit Beziehungen und sozialem Umfeld.

Welches Verfahren zu Ihnen passt, hängt von der Art der Beschwerden und Ihrer persönlichen Vorliebe ab. Alle anerkannten Verfahren gelten als wissenschaftlich geprüft. Welches im Einzelfall am besten hilft, lässt sich nicht pauschal sagen. In der Sprechstunde können Sie die Möglichkeiten besprechen. Ob zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll ist, klären Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt.

Bei akuter Belastung

Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden, etwa weil Sie ernsthafte Gedanken haben, sich das Leben zu nehmen, wählen Sie den Notruf. Bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie unter 116117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieselbe Nummer vermittelt auch Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde. Wer in einer akuten Krise steckt, kann über die Sprechstunde eine Akutbehandlung erhalten. Sie beginnt innerhalb von zwei Wochen.

Psychotherapie in der Schweiz

In der Schweiz beginnt der Weg zur Psychotherapie meist bei der Hausärztin oder dem Hausarzt, die oder der eine Überweisung ausstellt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Grundversicherung, wenn ein zugelassener Arzt die Psychotherapie verschrieben hat. Das gilt seit Juli 2022. Voraussetzung ist eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten. Erwachsene wählen eine Franchise zwischen 300 und 2500 Franken. Danach übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Der Selbstbehalt liegt bei höchstens 700 Franken pro Jahr. Medikamente verschreiben darf nur ein Psychiater, also eine Ärztin oder ein Arzt mit psychiatrischer Weiterbildung. Eine Psychotherapeutin ohne ärztliche Ausbildung darf keine Medikamente verordnen.

Quellen

  1. bundesgesundheitsministerium.de · persönlichen Kontakt
  2. wege-zur-psychotherapie.org · welche Beschwerden vorliegen
  3. psychotherapeutensuche.de · Psychotherapeutensuche
  4. homeofwellbeing.de · Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten
  5. onlinepsychotherapie.kirinus.de · KIRINUS
  6. doctolib.de · Eine gute Vorbereitung
  7. psychotherapie-teke.de · innerhalb von zwei Wochen nach der Sprechstunde
  8. ptn-muenster.de · nicht einheitlich geregelt
  9. therapie.de · Verhaltenstherapie
  10. 147.ch · Überweisung
  11. impuls.migros.ch · eidgenössisch anerkannte Ausbildung

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