Seit 2008 können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre die Haut kostenlos auf Krebs untersuchen lassen. Ein Arzt sieht dabei die gesamte Körperoberfläche nach verdächtigen Veränderungen ab.
Ob das Screening sein Ziel erreicht, wird unterschiedlich beurteilt. Die Deutsche Krebshilfe hält es für sinnvoll. Eine 2026 veröffentlichte Studie zweifelt daran, dass es die Sterblichkeit an schwarzem Hautkrebs senkt. Wer das Angebot nutzen möchte, sollte wissen, was es nachweislich leistet, wo seine Grenzen liegen und warum sich die Bewertungen unterscheiden.
Was das Screening untersucht
Das Hautkrebs-Screening ist eine ärztliche Untersuchung der gesamten Haut. Der Arzt untersucht Kopfhaut, Gesicht, Nägel, Lippen, Zahnfleisch, Genitalbereich und Fußsohlen und den übrigen Körper. Die Untersuchung dauert etwa 15 Minuten, ist schmerzfrei und wird von Hausärzten sowie Hautärzten mit spezieller Fortbildung und Genehmigung durchgeführt.
Das Screening sucht nach den drei häufigsten Hautkrebsarten: dem malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs) sowie dem Basalzellkarzinom und dem spinozellulären Karzinom. Die letzten beiden werden zusammen als weißer Hautkrebs bezeichnet. Weißer Hautkrebs entsteht vor allem an stark sonnenexponierten Stellen, schwarzer Hautkrebs auch an weniger offensichtlichen Körperstellen. Starke UV-Belastung und wiederholte Sonnenbrände gehören zu den wichtigsten Risikofaktoren.
Findet der Arzt eine verdächtige Stelle, überweist er den Patienten an eine Hautarztpraxis. Nur dort darf eine Gewebeprobe entnommen werden, um zu klären, ob tatsächlich Hautkrebs vorliegt.
Wer Anspruch hat
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können das Screening alle zwei Jahre als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Die Techniker Krankenkasse bietet ihren Versicherten die Untersuchung bereits ab 15 Jahren an, in Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen ab Geburt. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt das Screening ab 35 und bezuschusst für Versicherte zwischen 18 und 35 alle zwei Jahre einen Hautcheck beim Hautarzt mit 20 Euro.
Was die Untersuchung leistet
Das wichtigste Ziel der Früherkennung ist, dass weniger Menschen am malignen Melanom sterben. Rechtzeitig erkannt lassen sich alle Hautkrebsarten gut behandeln und heilen. Die Zahlen zeigen, wie das Screening im Alltag wirkt: Von 100 Menschen, die der Hausarzt mit Hautkrebsverdacht an den Hautarzt überweist, stuft der Arzt 80 als unauffällig ein. Bei 20 entnimmt er eine Gewebeprobe, bei 4 von diesen 20 bestätigt sich der Hautkrebs. Von zehn bösartigen Hautveränderungen entdeckt das Screening etwa neun. Eine bleibt unerkannt.
Eine Analyse von Daten des Deutschen Roten Kreuzes zeigt, dass das Screening den Diagnosezeitpunkt von Melanomen und hellem Hautkrebs deutlich vorverlegt. In der gescreenten Gruppe hatten 1,25 Prozent der Personen ein fortgeschrittenes Melanom, in der nicht gescreenten Vergleichsgruppe 3,67 Prozent. Auch die Fallkosten für durch Screening entdeckte Melanome lagen 47 Prozent unter denen von Melanomen ohne vorheriges Screening.
Wo die Grenzen liegen
Keine Untersuchungsmethode ist zu 100 Prozent verlässlich. Das Screening kann Veränderungen entdecken, die ohne Behandlung nie zu einem lebensbedrohlichen Krebs geworden wären. Solche Überdiagnosen führen zu Behandlungen, die medizinisch nicht nötig gewesen wären, etwa einer Operation mit Narbe. Wie häufig das vorkommt, ist unbekannt.
Auch die Belastung durch einen Anfangsverdacht gehört zu den Nachteilen. Nur bei 4 von 100 Menschen mit Verdacht bestätigt sich der Krebs, die übrigen müssen eine Zeit mit der Unsicherheit leben. Für die Gewebeprobe ist eine örtliche Betäubung nötig, je nach Größe der Wunde bleibt eine kleine Narbe zurück. Teilnehmende müssen sich für die Untersuchung vollständig entkleiden.
Warum sich die Bewertungen unterscheiden
Ursache der widersprüchlichen Einschätzungen ist, dass belastbare Daten darüber fehlen, ob das Screening die Sterblichkeit tatsächlich senkt. Die Deutsche Krebshilfe hält das Screening für Frauen und Männer ab 35 Jahren nach bisher vorliegenden Daten als sinnvoll. Sie schätzt mögliche Beeinträchtigungen durch Überdiagnostik gegenüber den Vorteilen als gering ein.
Eine im Juni 2026 in der Fachzeitschrift JAMA Dermatology veröffentlichte Studie kommt zu einem anderen Schluss. Deutschland ist das einzige Land der Welt mit einem flächendeckenden Hautkrebsscreening. Die Studie vergleicht die Entwicklung der Melanomsterblichkeit hier mit neun Nachbarländern ohne ein solches Programm. Die Sterblichkeit sank von 2009 bis 2022 um durchschnittlich etwa 2 Prozent pro Jahr. In Deutschland sank sie etwas schwächer. Die erhoffte günstigere Entwicklung seit Einführung des Screenings 2008 hat sich demnach nicht bestätigt. Als mögliche Ursachen nennen die Autoren eine unzureichende Untersuchungsqualität oder die Teilnahme vor allem von Menschen mit niedrigem Risiko.
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Er hat festgelegt, dass der Nutzen eines gesetzlichen Screenings relevant und deutlich größer als der potenzielle Schaden sein muss. Die Melanomsterblichkeit ist trotz steigender Neuerkrankungszahlen stabil geblieben.
Bisher gibt es kein risikoadaptiertes Screening, also keine Einladung, die sich am persönlichen Risiko orientiert. Alle Personen ab 35 können teilnehmen, obwohl das Risiko individuell stark variiert. Besonders ältere Menschen nehmen regelmäßig teil.
Ein geplantes Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sieht eine Überprüfung des Hautkrebsscreenings vor, einschließlich eines möglichen risikobasierten Screenings. Die Autoren der Studie begrüßen diese Entwicklung, weil ein Fokus auf Menschen mit hohem Risiko einen größeren Nutzen bei geringeren Kosten und Schäden erzielen könnte. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, die Regelungen zur Hautkrebs-Früherkennung zu überprüfen. Dabei soll es auch um ein mögliches risikobasiertes Screening und eine Anpassung der Untersuchungshäufigkeit gehen.
Warnzeichen und Selbstkontrolle
Unabhängig von der wissenschaftlichen Debatte können Sie selbst zur Früherkennung beitragen. Die Deutsche Krebshilfe empfiehlt, die Haut einmal pro Monat bei natürlichem Tageslicht anzuschauen, auch versteckte Bereiche wie Fußsohlen, Kopfhaut und den Rücken. Die Selbstuntersuchung ersetzt das Screening nicht, hilft aber, Veränderungen früh zu bemerken.
Zur Beurteilung von Pigmentmalen dient die ABCDE-Regel. A steht für Asymmetrie, B für unregelmäßige Begrenzung, C für mehrere Farbtönungen, D für einen Durchmesser über 2 Millimeter oder schnelles Wachstum beziehungsweise Veränderung, E für Erhabenheit. Trifft mindestens ein Merkmal zu oder juckt oder blutet ein Muttermal, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Auch für weißen Hautkrebs gibt es Warnzeichen: neue Hautveränderungen, die nicht innerhalb weniger Wochen abheilen, raue Stellen an dauerhaft sonnenexponierten Körperstellen sowie weißliche oder rötliche Flecken an der Unterlippe oder im Mund, besonders bei Rauchern. Wenn Ihnen eine Veränderung an der Haut auffällt, gehen Sie zum Arzt, unabhängig davon, wann Ihr letztes Screening stattgefunden hat.
Quellen
- tk.de · Kopfhaut, Gesicht, Nägel, Lippen, Zahnfleisch, Genitalbereich und Fußsohlen
- krebshilfe.de · Hausärzten sowie Hautärzten mit spezieller Fortbildung und Genehmigung
- kvhessen.de · den drei häufigsten Hautkrebsarten
- deine-gesundheitswelt.de · stark sonnenexponierten Stellen
- springermedizin.de · deutlich vorverlegt
- nachrichten.idw-online.de · um durchschnittlich etwa 2 Prozent pro Jahr
- background.tagesspiegel.de · die Regelungen zur Hautkrebs-Früherkennung zu überprüfen



