Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut legt fest, welche Impfungen für Erwachsene empfohlen sind, und aktualisiert ihren Impfkalender regelmäßig. Für die meisten Erwachsenen heißt das: Auffrischungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, bei unklarem Impfstatus eine Masernimpfung und ab 60 zusätzlich Impfungen gegen Pneumokokken, Grippe und Gürtelrose.
Im Impfausweis stehen alle Impfungen. Lassen Sie ihn spätestens alle zehn Jahre in der Hausarztpraxis prüfen. Fragen Sie bei Reiseimpfungen oder beruflich veranlassten Impfungen vorab nach der Kostenübernahme.
Wer die Impfempfehlungen festlegt
Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium. Seit 2001 ist sie im Infektionsschutzgesetz verankert. Sie prüft, welche Impfungen für welche Personengruppen einen klaren Nutzen bringen, und veröffentlicht ihre Empfehlungen regelmäßig. Die Jahresfassung für 2026 erschien im Januar. Einzelne Empfehlungen werden auch im Laufe des Jahres aktualisiert, etwa die COVID-19-Empfehlung im Juli 2026. Die Kommission unterscheidet zwei Kategorien: Standardimpfungen, die für alle Menschen einer Altersgruppe empfohlen werden, und Indikationsimpfungen, die nur für Personen mit erhöhtem Risiko gelten, etwa wegen einer Grunderkrankung, des Berufs oder einer Reise.
Standardimpfungen für alle Erwachsenen
Die wichtigsten Auffrischungen betreffen drei Krankheiten, gegen die fast alle Menschen als Kinder geimpft wurden: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis). Die STIKO empfiehlt, die Impfung gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre aufzufrischen. Bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Auffrischung soll einmalig ein Kombinationsimpfstoff mit Keuchhusten-Komponente verwendet werden.
Wer nach 1970 geboren ist und gegen Masern, Mumps und Röteln ungeimpft ist, nur eine Impfung erhalten hat oder dessen Impfstatus unklar ist, sollte eine einmalige MMR-Impfung nachholen. Frauen im gebärfähigen Alter, die ungeimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist, erhalten zwei Impfungen. Eine MMR-Impfung ist eine Lebendimpfung und darf während einer Schwangerschaft nicht gegeben werden. Lassen Sie fehlende Impfungen deshalb möglichst schon vor einer geplanten Schwangerschaft prüfen. Für bestimmte Berufsgruppen ist der Nachweis eines Masernschutzes verpflichtend. Seit dem Masernschutzgesetz vom März 2020 müssen Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind, zweimal gegen Masern geimpft sein. Das gilt für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, medizinische Einrichtungen sowie Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte. Als Alternative kommen ein ärztliches Zeugnis über eine Immunität oder über eine medizinische Kontraindikation infrage. Eine eigene Erinnerung an eine frühere Erkrankung genügt dafür nicht.
Ab 60 kommen weitere Impfungen dazu
Mit 60 Jahren empfiehlt die STIKO zusätzlich Impfungen gegen Pneumokokken, Grippe und Gürtelrose. Pneumokokken sind Bakterien, die Lungenentzündung und Blutvergiftung auslösen können. Die einmalige Pneumokokken-Impfung mit dem Impfstoff PCV20 schützt gegen 20 verschiedene Pneumokokken-Typen. Welche Pneumokokken-Impfung wann sinnvoll ist, hängt auch von früheren Impfungen ab. Die Grippeimpfung wird jährlich wiederholt, weil sich die Grippeviren ständig verändern. Gegen Gürtelrose, eine schmerzhafte Hauterkrankung, die durch das Windpockenvirus ausgelöst wird, sind zwei Impfungen nötig. Sie erfolgen im Abstand von zwei bis sechs Monaten.
Gegen RSV empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung für alle Menschen ab 75 Jahren. Bereits von 60 bis 74 Jahren gilt die Empfehlung bei bestimmten schweren Grunderkrankungen oder wenn jemand in einer Pflegeeinrichtung lebt. Nicht jede gut eingestellte Vorerkrankung bedeutet automatisch, dass die Impfung empfohlen ist. Die persönliche Situation wird im ärztlichen Gespräch geklärt.
COVID-19-Auffrischung nur für Risikogruppen
Seit der Aktualisierung vom Juli 2026 empfiehlt die STIKO die jährliche COVID-19-Auffrischung standardmäßig ab 75 Jahren. Für jüngere Menschen bleibt sie bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf oder bei bestimmten beruflichen Risiken empfohlen. Dazu können auch besonders gefährdete Schwangere und enge Kontaktpersonen von Menschen gehören, bei denen keine ausreichende Immunantwort zu erwarten ist. Die frühere allgemeine Empfehlung zum Aufbau einer Basisimmunität entfällt. Ob eine Impfung in der aktuellen Saison sinnvoll ist und welcher Zeitpunkt passt, besprechen Sie anhand Ihrer Vorerkrankungen und früheren Infektionen mit Ihrer Arztpraxis.
Indikationsimpfungen bei Erkrankung, Beruf und Reise
Indikationsimpfungen richten sich an Menschen, bei denen eine Krankheit schwerer verlaufen würde oder die beruflich oder auf Reisen einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Die Hausarztpraxis kennt die passenden Empfehlungen für Ihre persönliche Situation. Bei chronischen Erkrankungen kommen zu den Standardimpfungen häufig Impfungen gegen Pneumokokken, Grippe und COVID-19 dazu. Menschen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche, also einem geschwächten Immunsystem, sowie mit schweren chronischen Grunderkrankungen sollen die Gürtelrose-Impfung bereits ab 18 Jahren erhalten. Für weitere Risikogruppen gelten Impfempfehlungen ab 50 Jahren.
Die 2026 veröffentlichten Empfehlungen enthalten zudem neue Impfungen. Gegen Mpox, früher als Affenpocken bekannt, empfiehlt die STIKO die Impfung für Personen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Dazu gehören Männer sowie trans und nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig wechselnde Partner haben, sowie Sexarbeitende. Gegen Chikungunya, ein von Mücken übertragenes Virus, richtet sich die Impfung an Reisende in aktuelle Ausbruchsgebiete und an Personen, die sich wiederholt in Gebieten aufhalten, in denen das Virus dauerhaft vorkommt. Wer regelmäßig direkten Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben hat, soll sich jährlich gegen Grippe impfen lassen. Nach einem Ausbruch unter Erwachsenen in Norddeutschland hat die STIKO zudem die Empfehlungen zur Impfung gegen das Bakterium Haemophilus influenzae Typ b angepasst. Für Jugendliche von 12 bis 14 Jahren gilt neu eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W und Y. Diese Bakterien können Hirnhautentzündung auslösen. Die Impfung lässt sich bis vor den 25. Geburtstag nachholen.
So prüfen Sie Ihren Impfstatus
Der Blick in den Impfausweis klärt den Impfschutz, denn er dokumentiert, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben. Nehmen Sie ihn zur nächsten ärztlichen Untersuchung mit und bitten Sie darum, den Impfstatus zu prüfen. Das ist spätestens alle zehn Jahre sinnvoll, da dann die Tetanus- und Diphtherie-Auffrischung fällig wird. Wenn der Impfausweis verloren gegangen ist, kann die Arztpraxis klären, welche Impfungen fehlen oder sinnvoll sind.
Fragen Sie bei dem Termin nach, welche Auffrischungen bei Ihnen fällig sind und welche Impfungen wegen Erkrankungen oder Beruf infrage kommen. Klären Sie dort auch, ob vor einer geplanten Reise etwas zu beachten ist. Die meisten Impfungen sind gut verträglich. Vorübergehende Rötung an der Einstichstelle oder leichtes Fieber kommen vor, schwere Nebenwirkungen sind selten. Offene Fragen zu Nutzen und Risiken besprechen Sie am besten direkt mit der Ärztin oder dem Arzt.
Quellen
- Robert Koch-Institut · Impfkalender
- infektionsschutz.de · spätestens alle zehn Jahre in der Hausarztpraxis prüfen
- Robert Koch-Institut · Empfehlungen
- Robert Koch-Institut · Jahresfassung für 2026
- infektionsschutz.de · ärztliches Zeugnis über eine Immunität oder über eine medizinische Kontraindikation
- Robert Koch-Institut · einmalige Impfung für alle Menschen ab 75 Jahren
- Robert Koch-Institut · Aktualisierung vom Juli 2026
- aerzteblatt.de · 2026 veröffentlichten Empfehlungen



